BELEGE
Vom ersten Tag an sammeln
Auch Ausgaben vor dem eigentlichen Start können steuerlich zählen. Bewahren Sie jede Rechnung auf – am einfachsten digital, gleich nach dem Kauf fotografiert.
GRÜNDUNG
Bevor das erste Angebot hinausgeht, sollten drei Fragen beantwortet sein: Welche Rechtsform, welche steuerlichen Folgen, welche ersten Schritte. Wir klären sie mit Ihnen, damit Sie Ihre Entscheidungen in Kenntnis der Folgen treffen.

HALTUNG
Viele Gründungen beginnen mit Tempo: Idee, Name, die ersten Kund:innen. Die Fragen nach Rechtsform und Steuern kommen oft erst, wenn der erste Bescheid im Postkasten liegt. Dann wird aus Planung Reparatur.
Wir drehen die Reihenfolge um. Zuerst klären wir gemeinsam, was zu Ihrem Vorhaben passt. Dann gehen Sie los – mit einem Plan statt mit offenen Fragen.
Eine Gründung ist kein einmaliger Termin. Wenn Sie möchten, bleibt danach dieselbe Person an Ihrer Seite – bei der ersten Umsatzsteuervoranmeldung genauso wie beim ersten Jahresabschluss.
DREI FRAGEN VOR DEM START
Jede Gründung ist anders. Diese drei Themen stehen aber fast immer am Anfang – hier ein erster Überblick.
Ein Einzelunternehmen ist rasch gegründet und verlangt wenig Formalitäten. Dafür haften Sie persönlich, auch mit Ihrem Privatvermögen. Eine GmbH trennt die Haftung weitgehend vom Privaten, bringt aber mehr Pflichten mit sich: Gesellschaftsvertrag, Eintragung ins Firmenbuch, Bilanzierung. Gründen Sie zu zweit oder zu mehreren, kommen auch Personengesellschaften wie OG oder KG in Frage. Welche Form passt, hängt von Ihrem Risiko, dem erwarteten Gewinn, möglichen Partner:innen und Ihren Plänen für die nächsten Jahre ab.
Beim Einzelunternehmen unterliegt der Gewinn der Einkommensteuer, die mit dem Einkommen ansteigt. Die GmbH zahlt Körperschaftsteuer, bei Gewinnausschüttungen fällt zusätzlich Kapitalertragsteuer an. Dazu kommen Fragen zur Umsatzsteuer, etwa ob die Kleinunternehmerregelung für Sie sinnvoll ist, sowie die Beiträge zur Sozialversicherung. Auch die Art der Gewinnermittlung hängt an der Rechtsform: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanz.
Je nach Tätigkeit sind das die Gewerbeanmeldung, die steuerliche Erfassung beim Finanzamt mit Steuernummer und gegebenenfalls UID-Nummer sowie die Anmeldung zur Sozialversicherung. Ein eigenes Geschäftskonto und eine Buchhaltung, die vom ersten Beleg an läuft, gehören ebenso dazu. Und wenn Sie von Beginn an jemanden anstellen, muss die Anmeldung zur Sozialversicherung vor Arbeitsbeginn erledigt sein.
ABLAUF
Sie erzählen, was Sie vorhaben: allein oder mit Partner:innen, nebenberuflich oder mit voller Kraft, mit oder ohne Mitarbeitende. Daraus ergeben sich die Fragen, auf die es steuerlich ankommt.
Wir legen die Möglichkeiten nebeneinander – Haftung, Aufwand, laufende Pflichten – und besprechen, was zu Ihrem Vorhaben passt. Die Entscheidung treffen Sie, mit klarem Blick auf die Folgen.
Umsatzsteuer, Gewinnermittlung, Sozialversicherung: Wir klären, was für Sie gilt, und begleiten die Erfassung beim Finanzamt. So wissen Sie früh, womit Sie rechnen müssen.
Ab dem ersten Beleg läuft Ihre Buchhaltung geordnet. Sie übermitteln Ihre Unterlagen digital, und Ihr fester Ansprechpartner kennt Ihr Unternehmen von Anfang an.

DAS GRÜNDUNGSGESPRÄCH
Dafür ist das Gespräch da. Ein paar Eckdaten genügen, um die richtigen Fragen zu stellen und die wichtigsten Weichen zu erkennen.
Wir treffen uns in der Kanzlei in der Mustergasse oder online, wo immer Sie in Österreich gründen. Das Honorar vereinbaren wir klar, bevor die Arbeit beginnt.
FÜR DEN ANFANG
BELEGE
Auch Ausgaben vor dem eigentlichen Start können steuerlich zählen. Bewahren Sie jede Rechnung auf – am einfachsten digital, gleich nach dem Kauf fotografiert.
KONTO
Ein eigenes Geschäftskonto ist nicht immer Pflicht, schafft aber Übersicht. Wer nicht jede Buchung auseinanderklauben muss, spart sich Zeit und Fehler.
RÜCKLAGEN
Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge werden oft erst im Nachhinein fällig, manchmal für mehrere Monate auf einmal. Legen Sie von Beginn an regelmäßig einen Teil zur Seite.
FINANZONLINE
Bescheide, Fristen und Mitteilungen des Finanzamts laufen über FinanzOnline. Wer den Zugang früh einrichtet, verpasst nichts und kann Unterlagen rasch weitergeben.
FRAGEN ZUR GRÜNDUNG
Ihre Frage ist nicht dabei?
Am besten, bevor Sie ein Gewerbe anmelden, einen Gesellschaftsvertrag unterschreiben oder die erste Rechnung schreiben. Viele Entscheidungen lassen sich vorher leichter treffen als nachher ändern. Aber auch wenn Sie schon gestartet sind: Melden Sie sich, wir schauen gemeinsam, wo Sie stehen.
Ja. Das Gründungsgespräch führen wir online genauso wie in der Mustergasse 8/2, egal, wo in Österreich Sie gründen.
Das hängt davon ab, was Ihre Gründung braucht. Das Honorar vereinbaren wir klar mit Ihnen, bevor die Arbeit beginnt. So können Sie die Beratung in Ihre Startkosten einplanen.
Wenn Sie möchten, ja. Buchhaltung, Lohnverrechnung, Jahresabschluss und laufende Steuerberatung übernehmen wir aus einer Hand – mit demselben festen Ansprechpartner, der Ihre Gründung schon kennt.
GRÜNDUNGSGESPRÄCH
Erzählen Sie uns von Ihrem Vorhaben. Gemeinsam klären wir Rechtsform, Steuern und die ersten Schritte – persönlich in Wien oder online.